Terrassenüberdachung für die Gastronomie: Welche Genehmigungen Sie in NRW wirklich brauchen

Gastro-Überdachung in NRW: Baurecht, Sondernutzung und Gaststättenerlaubnis im Überblick. Mit den konkreten Regeln für Euskirchen und Köln. Stand 2026.

Gastronomie

Eine Terrassenüberdachung für die Gastronomie ist in Nordrhein-Westfalen mit einer einzigen Genehmigung nicht erledigt. Wer als Gastronom seine Terrasse überdachen will, hat es mit bis zu drei voneinander unabhängigen Verfahren zu tun: Dem Baurecht, dem Straßenrecht und dem Gaststättenrecht. Welche davon greifen, hängt weniger von der Größe der Anlage ab als von der Frage, wem der Boden gehört, auf dem Ihre Gäste sitzen. Dieser Beitrag ordnet die drei Ebenen für Sie und zeigt an Euskirchen und Köln, wie unterschiedlich zwei Städte im selben Bundesland damit umgehen.

Außengastronomie auf dem öffentlichen Gehweg: Die Markise wirft an einem Sommertag klaren Schatten über die Tische
Außengastronomie auf dem öffentlichen Gehweg: Die Markise wirft an einem Sommertag klaren Schatten über die Tische

Die Kurzfassung

Auf Ihrem eigenen Grundstück zählt zunächst das Baurecht. Die bekannte Regel, nach der kleinere Überdachungen ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen, stammt aus dem privaten Bereich und lässt sich auf einen Gastronomiebetrieb in aller Regel nicht übertragen. Sobald Ihre Gäste auf öffentlichem Gehweg sitzen, kommt eine Sondernutzungserlaubnis dazu. Und in beiden Fällen muss Ihre Gaststättenerlaubnis den Außenbereich mit abdecken.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Auskunft. Bauordnungsrecht wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgelegt, Gebühren und Satzungen ändern sich. Verbindlich ist allein die Auskunft der für Ihren Standort zuständigen Bauaufsicht und des Ordnungsamts. Holen Sie diese Auskunft schriftlich ein, bevor Sie ein Produkt bestellen oder einen Termin zusagen. Wir unterstützen Sie dabei, übernehmen aber keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der hier zusammengestellten Angaben.

Die drei Ebenen im Überblick

Diese Tabelle beantwortet die häufigste Rückfrage im Erstgespräch, nämlich welche Behörde eigentlich wofür zuständig ist.

EbeneRechtsgrundlageWann sie greiftZuständig
Baurecht§ 62 BauO NRW 2018immer, sobald gebaut wirdBauaufsicht der Stadt oder des Kreises
Straßenrecht§ 18 StrWG NRWnur bei Nutzung öffentlicher FlächenStraßenverkehrsamt oder Ordnungsamt
GaststättenrechtGaststättengesetzsobald im Außenbereich bewirtet wirdOrdnungsamt

Welche Bauarten für den gewerblichen Einsatz überhaupt infrage kommen, zeigen wir auf unserer Übersicht zu Terrassenüberdachungen für die Gastronomie. Die drei Verfahren laufen nebeneinander. Eine erteilte Sondernutzungserlaubnis sagt nichts darüber aus, ob Ihre Konstruktion baurechtlich zulässig ist. Und eine verfahrensfreie Überdachung ist nicht automatisch eine erlaubte Sondernutzung.

Baurecht: Wann eine Terrassenüberdachung in der Gastronomie verfahrensfrei ist

Nordrhein-Westfalen stellt bestimmte Anbauten von der Genehmigungspflicht frei. Diese Regel kennen die meisten aus dem privaten Hausbau. Der maßgebliche Satz steht in § 62 Abs. 1 Nr. 1 g der Bauordnung NRW 2018 und lautet wörtlich:

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze“

Die beiden Maße sind eindeutig: 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe. Damit ist NRW im Ländervergleich großzügig. Diese Werte gelten in der Praxis aber für private Bauvorhaben an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, also für Ein- und Zweifamilienhäuser. Auf ein gewerblich genutztes Gastronomieobjekt lassen sie sich nicht einfach übertragen.

Warum Sie sich als Gastronom nicht darauf verlassen sollten

Der Zusatz „bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3″ steht am Ende einer Aufzählung. Ob er sich nur auf die Wintergärten bezieht oder auf alle davor genannten Bauteile, ist dem Wortlaut nicht zweifelsfrei zu entnehmen. In der Praxis wird das unterschiedlich ausgelegt.

Für Sie ist das keine akademische Frage. Die Gebäudeklassen 1 bis 3 umfassen im Kern kleinere Wohngebäude bis 13 m Höhe. Sitzt Ihr Betrieb im Erdgeschoss eines größeren Wohn- oder Geschäftshauses, in einem Hotelbau oder in einem reinen Gewerbeobjekt, liegt er darüber. Dann brauchen Sie einen Bauantrag, unabhängig davon wie klein die Fläche ist. Gehen Sie bei einem gewerblichen Projekt deshalb vom Bauantrag aus und lassen Sie sich das Gegenteil bestätigen, nicht umgekehrt.

Unsere klare Empfehlung: Lassen Sie sich von der zuständigen Bauaufsicht vor der Bestellung schriftlich bestätigen, ob Ihr konkretes Vorhaben verfahrensfrei ist. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen nicht, wenn später jemand anders auf den Vorgang schaut. Wir bereiten die Anfrage mit den nötigen Angaben für Sie vor.

Verfahrensfrei heißt nicht anforderungsfrei

Der Wegfall des Genehmigungsverfahrens befreit Sie nicht von den materiellen Vorschriften. Abstandsflächen, Standsicherheit, Entwässerung, Brandschutz und die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten unverändert weiter. Sie werden nur nicht vorab geprüft. Die Verantwortung liegt damit bei Ihnen als Bauherr.

Ab wann Ihr Betrieb baurechtlich ein Sonderbau ist

Für größere Häuser gilt eine zusätzliche Regel. § 50 Nr. 7 BauO NRW 2018 zählt zu den Sonderbauten:

„Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1 000 Gastplätzen im Freien“

Unterhalb dieser Schwellen gelten für Ihren Betrieb baurechtlich die normalen Regeln. Oberhalb kann die Bauaufsicht im Einzelfall zusätzliche Anforderungen stellen, etwa an Rettungswege oder den Brandschutz. Für die allermeisten Restaurants, Cafés und Bars in der Region ist diese Grenze weit entfernt. Wir nennen sie trotzdem, weil im Netz häufig eine Schwelle von 40 Gastplätzen kursiert. Für Nordrhein-Westfalen trifft das nicht zu. Maßgeblich ist der oben zitierte Wortlaut.

Straßenrecht: Nur wenn Ihre Gäste auf öffentlichem Grund sitzen

Sobald Tische, Stühle oder Teile Ihrer Konstruktion über die Grundstücksgrenze auf den Gehweg ragen, verlassen Sie das reine Baurecht. Dann greift § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW. Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Sie ist erlaubnispflichtig und kostet Gebühren. Wie hoch diese ausfallen und ob überhaupt eine Erlaubnis nötig ist, regelt jede Kommune in einer eigenen Satzung. Genau hier gehen die Städte weit auseinander.

Euskirchen: Sonnenschutzdächer ab 2,20 m sind erlaubnisfrei

Die Stadt Euskirchen hat in ihrer Sondernutzungssatzung eine Regelung, die vielen Betrieben Geld und Verfahren spart. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung 6.66/3 bedürfen keiner Erlaubnis:

  • Sonnenschutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m zur Gehwegkante
  • bauaufsichtlich genehmigte Bauteile wie Vordächer
  • Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg ragen

Für eine Markise über dem Gehweg bedeutet das: Wenn die Anlage im ausgefahrenen Zustand mindestens 2,20 m Durchgangshöhe lässt und 70 cm Abstand zur Bordsteinkante hält, brauchen Sie dafür in Euskirchen keine Sondernutzungserlaubnis. Für die Tische und Stühle darunter allerdings schon, denn die sind eine eigene Sondernutzung.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens kann die Stadt nach § 4 Abs. 2 auch erlaubnisfreie Sondernutzungen einschränken oder untersagen, wenn die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs das erfordert. Zweitens wird eine Sondernutzungserlaubnis nach § 7 nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Eine dauerhafte Rechtsposition entsteht daraus nicht. Anträge sollen möglichst 14 Tage vor dem Genehmigungszeitraum vorliegen.

Köln: Drei Erlaubnisse und laufende Gebühren

In Köln ist der Aufwand deutlich höher. Die Stadt verlangt für Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland bis zu drei Erlaubnisse nebeneinander, nämlich die erweiterte Gaststättenerlaubnis, die Sondernutzungserlaubnis und gegebenenfalls eine Baugenehmigung. Dazu kommen laufende Kosten:

PositionKosten in Köln
Erweiterte Gaststättenerlaubnis198,25 € bis 3.500 €
Sondernutzungserlaubnis, Verwaltungsgebührmindestens 152,50 €
Sondernutzungsgebühr, monatlich2,80 € bis 7,90 € pro m², je nach Lage

Die Sondernutzung wird dort entweder saisonal vom 1. März bis 31. Oktober oder ganzjährig erteilt. Dem Antrag ist eine maßstäbliche Zeichnung im Maßstab 1:100 oder 1:50 beizulegen, die die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zeigt, also auch Laternen, Papierkörbe und die verbleibende Gehwegbreite.

Bei der Gastronomie sind seitens der Kommune immer nochmal andere Voraussetzungen im Spiel. Es geht nicht nur um das Produkt, es geht um den Außenbereich und die Öffentlichkeit.Felix Till, Inhaber FT Work & Design

Die Konsequenz für Ihre Planung: Zwei baugleiche Terrassen können in zwei Städten völlig verschiedene Verfahren auslösen. Prüfen Sie das für Ihren Standort, bevor Sie ein Produkt auswählen. Wir tun das im Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam.

Gaststättenrecht: Die Erlaubnis muss den Außenbereich abdecken

Wird ein bestehender Betrieb nachträglich um einen Außenbereich erweitert, reicht die vorhandene Gaststättenerlaubnis nicht. Sie muss auf die zusätzliche Fläche erweitert werden, egal ob es sich um einen Biergarten, ein Straßencafé oder eine überdachte Terrasse handelt. Beantragt wird das beim Ordnungsamt. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei der ursprünglichen Erlaubnis. Planen Sie diesen Schritt zeitlich mit ein, denn er läuft unabhängig von Bauamt und Straßenverkehrsamt.

Brandschutz: Warum die günstige Lösung hier ausscheidet

Der Punkt, an dem Gastro-Projekte am häufigsten kippen, ist nicht die Statik. Es ist die Zulassung der verbauten Materialien. Welche Anforderung konkret gilt, legt die Bauaufsicht beziehungsweise die Brandschutzdienststelle im Einzelfall fest. Eine landesweit pauschale Vorgabe für jedes Markisentuch gibt es nicht. In der Praxis wird für öffentlich zugängliche Bereiche schwer entflammbares Material verlangt, also Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 beziehungsweise die entsprechende Klassifizierung nach DIN EN 13501-1.

Du kannst nur mit zertifizierten Anlagen arbeiten, mit zertifizierten Stoffen, die eine Brandschutzfreigabe haben. Du kannst nicht einfach jedes Ding an die Wand knallen.Felix Till, Inhaber FT Work & Design

Das ist der eigentliche Grund, warum eine Baumarktlösung im Gastrobereich nichts verloren hat. Die Anforderung unterscheidet dabei nicht zwischen Gastronomie und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen. Entscheidend ist die Öffentlichkeit, nicht die Branche. Die Hersteller, mit denen wir arbeiten, weisen diese Zertifizierungen für ihre Gastro-Serien nach. Welche Freigabe Ihr konkretes Vorhaben braucht, klären wir im Rahmen der Produktauswahl.

Checkliste vor dem ersten Angebot für Ihre Gastro-Überdachung

  1. Eigentumsverhältnisse klären: Steht die Fläche vollständig auf Ihrem Grundstück oder ragt sie auf öffentlichen Grund?
  2. Nutzung klären: Die verfahrensfreien Maße stammen aus dem privaten Bereich. Bei gewerblicher Nutzung gilt zunächst: Bauantrag einplanen.
  3. Bebauungsplan einsehen: Gibt es Baugrenzen, die der Anbau überschreiten würde?
  4. Bei Mietobjekten: Liegt die schriftliche Zustimmung des Eigentümers vor, inklusive Regelung zum Rückbau?
  5. Sondernutzung abfragen: In Euskirchen bei der Stadt unter sondernutzung@euskirchen.de oder 02251 14-478.
  6. Gaststättenerlaubnis: Deckt sie den geplanten Außenbereich schon ab?
  7. Zeitpuffer einplanen: Anträge mindestens zwei bis vier Wochen vor dem gewünschten Termin stellen.

Was das für Ihren Zeitplan bedeutet

Für einen überdachten Biergarten oder eine Pergola gelten dieselben drei Ebenen. Welche Konstruktion sich für welche Fläche eignet, steht bei den Pergolasystemen für die Gastronomie. Rechnen Sie die Genehmigungswege nach hinten. Wenn Ihre Terrasse zur nächsten Saison stehen soll, ist der Herbst der richtige Zeitpunkt für die Klärung. Das hat einen zweiten Vorteil: Die Montage fällt dann in die Nebensaison und kostet Sie keine Betriebstage. Wie lange die verschiedenen Systeme in der Montage brauchen und welches für Ihren Betrieb passt, haben wir im Ratgeber Wettergeschützte Außengastronomie: Welches System für welchen Betrieb zusammengestellt.

Sie wollen wissen, was für Ihren Standort gilt, bevor Sie Geld in die Hand nehmen? Wir sind seit Jahren in Nordrhein-Westfalen und im angrenzenden Rheinland-Pfalz für Gastronomiebetriebe unterwegs und klären die Genehmigungslage gemeinsam mit Ihnen.

Jetzt beraten lassen

Häufige Fragen

Braucht eine Terrassenüberdachung für die Gastronomie eine Baugenehmigung?

In aller Regel ja. Die bekannte Befreiung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW ist auf Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 zugeschnitten, also auf den privaten Bereich. Für ein gewerblich genutztes Gastronomieobjekt sollten Sie mit einem Bauantrag planen. Ob es im Einzelfall auch ohne geht, sagt Ihnen verbindlich nur die zuständige Bauaufsicht.

Was kostet die Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie?

Das regelt jede Kommune selbst. In Köln fallen eine Verwaltungsgebühr ab 152,50 € und monatlich 2,80 € bis 7,90 € pro Quadratmeter an. In Euskirchen sind Sonnenschutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe sogar erlaubnisfrei, die Tische darunter aber nicht.

Gilt das auch für einen überdachten Biergarten?

Ja. Für die Überdachung eines Biergartens gelten dieselben drei Ebenen aus Baurecht, Straßenrecht und Gaststättenrecht. Entscheidend ist, ob die Fläche auf Ihrem Grundstück liegt oder auf öffentlichem Grund.

Ab wie vielen Gastplätzen wird mein Betrieb zum Sonderbau?

In Nordrhein-Westfalen ab mehr als 200 Gastplätzen in Gebäuden beziehungsweise mehr als 1.000 Gastplätzen im Freien. Grundlage ist § 50 Nr. 7 BauO NRW 2018.

Rechtsstand: August 2026. Quellen: § 62 Abs. 1 Nr. 1 g und § 50 Nr. 7 Bauordnung NRW 2018, § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW, Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der Stadt Euskirchen (6.66/3), Stadt Köln (Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland), DIN EN 13561, DIN 4102-1 bzw. DIN EN 13501-1. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihr Vorhaben vor der Bestellung mit dem zuständigen Bauamt und dem Ordnungsamt.

Entdecken Sie mehr

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie Ihren Terrassentraum wahr werden

Sie sind sich noch unsicher über die Ausgestaltung Ihrer Terrasse oder Ihrer Überdachung? Wir beraten Sie gerne in einem Telefonat oder in unserer Ausstellung.

Felix Till, FT Work and Design